Eigenvorsorge
Wie können Sie finanziell vorsorgen?
Durch Abschluss einer Lebensversicherung beim Versicherungsinstitut Ihrer Wahl bzw. durch Abschluss einer Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein)
Im Todesfall benötigen wir die Original-Polizze für die Direktverrechnung der Begräbniskosten.
Wie können Sie für den Fall des eigenen Todes vorsorgen?
Der Arbeitgeber bzw. bei einer Pension aus dem Ausland die zuständige Pensionsversicherung sind zu verständigen. Bei einer Pension in Österreich wird die zuständige Pensionsversicherung vom Standesamt, das die Sterbeurkunde austellt, direkt verständigt. Binnen sechs Monaten muss weiters der Antrag auf Witwer- bzw. Witwen- und Waisenpension beim Pensionsversicherungsträger eingebracht werden, damit die Pension mit Sterbetag fällig wird. Bei einer Antragsstellung nach 6 Monaten gebührt die Pension erst ab dem Tag der Antragstellung.
Eventuell ist auch die Bank des Verstorbenen zu verständigen, um das Konto inaktiv zu schalten.
Das Testament
Hier empfehlen wir, ein Testament aufzusetzen und notariell beglaubigen zu lassen. Um sicherzugehen, dass Ihr Testament auch gefunden wird, können Sie dieses bei jedem österreichischen Notar, Rechtsanwalt oder Bezirksgericht hinterlegen.
Wollen Sie ein Testament einrichten, so erhalten Sie bei jedem österreichischen Notar eine erste unentgeltliche Auskunft. Nähere Informationen finden Sie unter www.notare.at.
Ihre Bestattung in Neudörfl, Loipersbach, Rohrbach, Schattendorf und Antau