Nach dem Begräbnis - Bestattung Herowitsch in Neudörfl, Loipersbach, Schattendorf und Antau hilft Ihnen!

Begräbniskosten:

Diese variieren je nach Art und Durchführung des Begräbnisses. Gerne erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag.


Was haben Sie nach dem Begräbnis noch zu erledigen?

Der Arbeitgeber bzw. bei einer Pension aus dem Ausland die zuständige Pensionsversicherung sind zu verständigen. Bei einer Pension in Österreich wird die zuständige Pensionsversicherung vom Standesamt, das die Sterbeurkunde austellt, direkt verständigt. Binnen sechs Monaten muss weiters der Antrag auf Witwer- bzw. Witwen- und Waisenpension beim Pensionsversicherungsträger eingebracht werden, damit die Pension mit Sterbetag fällig wird. Bei einer Antragsstellung nach 6 Monaten gebührt die Pension erst ab dem Tag der Antragstellung.


Eventuell ist auch die Bank des Verstorbenen zu verständigen, um das Konto inaktiv zu schalten.


Bei Vorliegen von Versicherungen sind folgende Dokumente zu übermitteln:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungspolizze
  • Bestätigung über die letzte Prämieneinzahlung
  • Lichtbildausweis des Antragstellers


Weiters sind nach dem Begräbnis zu verständigen:

  • Hausverwaltung
  • Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber und GIS-Gebühren
  • Energieversorger
  • Kirchenbeitragsstelle
  • Kündigung von Mitgliedschaften wie Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften etc.
  • Kündigung von Abonnements und offenen Verträgen
  • Abmelden von KFZ-Zulassung, Waffenschein

Gerne stellen wir Ihnen ein Informationsblatt zur Verfügung, auf dem alle anfallenden Schritte nach dem Begräbnis angeführt sind.


Erbe - Das Verlassenschaftsverfahren:

Wird von der zuständigen Gemeinde automatisch eingeleitet. Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten des nächsten Verwandten
  • Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Scheidungsdekret)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen
  • Evtl. Testament
  • Vormundschaftsdekrete
  • Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses

Grabeinlöse: Bei Gemeinde nachfragen


Das Jahr nach dem Begräbnis - Was kann ich mir vom Finanzamt zurückholen?

Nicht durch Nachlass gedeckte Kosten eines Begräbnisses können bis zu max. € 6.000 als außergewöhnliche Belastung bei der Veranlagung abgeschrieben werden. Ebenfalls abgeschrieben können werden: Grabsteinkosten bis € 6.000 sowie Blumen und Kränze